e-Rechnung: Alles, was Sie wissen müssen:

Ab 1. Januar 2025 wird der Empfang elektronischer Rechnungen für alle Unternehmen verpflichtend. Die Pflicht zum Versand von elektronischen Rechnungen an andere Unternehmen (B2B-Geschäfte) tritt erst später in Kraft, wie dem unten stehenden Zeitstrahl zu entnehmen ist.

Ein PDF ist keine E-Rechnung!

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Unterschiede:

 ZUGFeRDXRechnungPDF
Maschinell lesbarJAJANEIN
Automatisierte Weiterverarbeitung möglichJAJANEIN
Sichtbeleg zur visuellen DarstellungJANEINJA
 Gültige E-Rechnungsformate, da sie der
europäischen Norm 16931 entsprechen
Kein gültiges E-
Rechnungsformat

Diese Termine müssen Sie kennen

Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
Hierzu reicht das Vorhandensein einer E-Mail-Adresse aus. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass es sich um ein gesondertes Postfach nur für den Empfang von E-Rechnungen handelt. Somit können bestehenden Firmen-Mail-Adressen weitergenutzt werden.

Der Versand von Papier- & PDF-Rechnungen ist weiterhin zulässig.

Der Versand von Papier- & PDF-Rechnungen ist nur noch zulässig, wenn der Rechnungsempfänger dem zustimmt und der Rechnungssteller einen Vorjahresumsatz (2026) von maximal 800.000,- € aufweist.

Ab diesem Zeitpunkt gilt für jeden Unternehmer die E-Rechnungspflicht. Ausgenommen von der Pflicht sind Kleinbetragsrechnungen (unter 250,- € brutto).

Ihre Pientka & Pattscheck Partnerschaft Stbg mbB