e-Rechnung: Alles, was Sie wissen müssen:
Ab 1. Januar 2025 wird der Empfang elektronischer Rechnungen für alle Unternehmen verpflichtend. Die Pflicht zum Versand von elektronischen Rechnungen an andere Unternehmen (B2B-Geschäfte) tritt erst später in Kraft, wie dem unten stehenden Zeitstrahl zu entnehmen ist.
Ein PDF ist keine E-Rechnung!
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Unterschiede:
| ZUGFeRD | XRechnung | ||
| Maschinell lesbar | JA | JA | NEIN |
| Automatisierte Weiterverarbeitung möglich | JA | JA | NEIN |
| Sichtbeleg zur visuellen Darstellung | JA | NEIN | JA |
| Gültige E-Rechnungsformate, da sie der europäischen Norm 16931 entsprechen | Kein gültiges E- Rechnungsformat | ||
Diese Termine müssen Sie kennen
Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können.
Hierzu reicht das Vorhandensein einer E-Mail-Adresse aus. Dabei ist es nicht zwingend erforderlich, dass es sich um ein gesondertes Postfach nur für den Empfang von E-Rechnungen handelt. Somit können bestehenden Firmen-Mail-Adressen weitergenutzt werden.
Der Versand von Papier- & PDF-Rechnungen ist weiterhin zulässig.
Der Versand von Papier- & PDF-Rechnungen ist nur noch zulässig, wenn der Rechnungsempfänger dem zustimmt und der Rechnungssteller einen Vorjahresumsatz (2026) von maximal 800.000,- € aufweist.
Ab diesem Zeitpunkt gilt für jeden Unternehmer die E-Rechnungspflicht. Ausgenommen von der Pflicht sind Kleinbetragsrechnungen (unter 250,- € brutto).
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